Neue Corona Regeln ab 22.11.2021
Sehr geehrte Patienten,
aufgrund der Novelle des Infektionsschutzgesetzes vom 22.11.2021 sind wir gezwungen, ab sofort die folgenden Regeln in unserer Praxis durchzusetzen. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln ist vom Gesetzgeber für unsere Praxis eine Strafe von bis zu 25.000Euro und für Sie als Patient / Besucher eine Strafe von mehreren hundert Euro vorgesehen. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir keine Ausnahmen machen werden.
Neu:
Bringen unsere Patienten eine Begleitperson mit in die Praxis, muss die Begleitperson unabhängig vom Impfstatus einen tagesaktuellen zertifizierten Coronatest nachweisen. Ein Selbsttest ohne Zertifikat ist vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Aufgrund der aktuell knappen Verfügbarkeit von zertifizierten Schnelltests können wir für Begleitpersonen aktuell keine zertifizierten Schnelltests in unserer Praxis anbieten. Das Infektionsschutzgesetz sieht weiterhin vor, dass auch begleitende Eltern oder Begleitpersonen von Patienten mit Handicap zwingend von dieser Regelung betroffen sind!
Ünbrigens:
Die von Dr. Böhr durchgeführten stationären Operationen finden ohne Einschränkung weiterhin in der Klinik Sanssouci in Potsdam statt. Dort kommen sehr strenge Hygienemaßnahmen zum Einsatz! Mit diesem bewährten und immer weiter verbesserten Konzept konnten schon während der ersten, zweiten und dritten Coronawelle unsere geplanten stationären Operationen unverändert stattfinden. Unser Vorteil: die Klinik Sanssouci ist eine rein operative Belegklinik, es gibt also keine Notaufnahme und es werden in der Klinik auch keine Patienten mit Covid 19 behandelt.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Dr. Böhr und das Praxisteam vom Zentrum für Fuß und Sprunggelenk in Berlin Zehlendorf