Privatversichert im Basistarif oder Standardtarif – was müssen Versicherte in der Praxis beachten?
Das Zentrum für Fuß & Sprunggelenk in Berlin ist eine hochspezialisierte Privatpraxis. Dies führt zu Besonderheiten bei privatversicherten Patienten im Basistarif und im Standardtarif sowie für Selbstzahler.
Wir behandeln ausschließlich privatversicherte Patienten und Selbstzahler. Selbstzahler können zum Beispiel gesetzlich Versicherte Patienten sein (AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse, BKK, etc) die sich die besondere Expertise und den Service einer Privatpraxis wünschen. Als gesetzlich versicherter Patient müssen Sie in unserer Privatpraxis die Behandlung bezahlen (Selbstzahler).

Gibt es besondere Regeln für Versicherte im Basistarif der PKV?
Patienten im Basistarif der privaten Krankenkassen dürfen wir in unserer Privatpraxis nicht behandeln. Voraussetzung zur Behandlung von Patienten im Basistarif der PKV ist eine Vertragsarztzulassung – oder umgangssprachlich formuliert: ein Kassensitz. Das Zentrum für Fuß & Sprunggelenk in Berlin verzichtet bewusst auf eine solche Zulassung. Das bedeutet: Patienten im Basistarif der PKV können sich in unserer Praxis nicht auf Kosten Ihrer Krankenkasse behandeln lassen. Das ist nicht unsere Entscheidung, sondern das sind die gesetzlichen Vorgaben.
Ich bin im Basistarif meiner privaten Krankenkassen versichert und möchte trotzdem im Zentrum für Fuß & Sprunggelenk behandelt werden – was muss ich beachten?
Als Patient im Basistarif Ihrer PKV können Sie sich dafür entscheiden unsere Praxis als Selbstzahler zu konsultieren. Das bedeutet, dass Sie die Kosten vollständig selbst übernehmen und keine Erstattung Ihrer PKV zu erwarten ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in solchen Fällen regelhaft um das Begleichen der Rechnung direkt nach dem Sprechstundentermin in der Praxis bitten (EC / Kreditkarte / bar).
Akute Notfälle direkt in der Praxis behandeln wir selbstverständlich absolut unabhängig vom Versicherungsstatus mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln & Ressourcen!
Gibt es besondere Regeln für Versicherte im Standardtarif der PKV?
Patienten im Standardtarif der privaten Krankenkassen haben sehr unterschiedliche individuelle Verträge mit Ihren Krankenkassen. Für alle Patienten im Standardtarif der PKV gilt: es dürfen gegenüber der privaten Krankenkasse nur eingeschränkt Leistungen abgerechnet werden. Wir haben uns im Zentrum für Fuß & Sprunggelenk in Berlin dazu entschieden keine Patienten nach dem Standardtarif der PKV zur Behandlung annehmen. Der besondere Service unserer Privatpraxis und die vorhandene ärztliche Expertise sind sehr kostenintensiv und die Behandlung von Patienten im Standardtarif vor diesem Hintergrund nicht wirtschaftlich. Uns ist bewusst, dass dies eine harte und für manche vielleicht auch irritierende Entscheidung ist. Wir stehen zu dieser Entscheidung, denn alle unsere Patienten wünschen sich zu Recht den vollen Umfang unserer medizinischen Expertise – damit das am Ende funktioniert müssen auch alle den vollen Preis dafür bezahlen.
Ich bin im Standardtarif meiner privaten Krankenkassen versichert und möchte trotzdem im Zentrum für Fuß & Sprunggelenk behandelt werden – was muss ich beachten?
Sie können sich als privatversicherter Patient im Standardtarif selbstverständlich dafür entscheiden in unserer Privatpraxis in Berlin behandelt zu werden. Das machen wir sehr gerne! Bei der Abrechnung ist dann sehr wahrscheinlich ein relevanter Teil des Rechnungsbetrages nicht vom Standardtarif Ihrer PKV gedeckt und Sie müssen die Differenz selbst tragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in solchen Fällen regelhaft um das Begleichen der Rechnung direkt nach dem Termin in der Praxis bitten (EC / Kreditkarte / bar).